Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für Zivilluftfahrt

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flug- und Luftsicherheit. Sie treten am 15. Mai 2016 in Kraft. Die wichtigsten Punkte betreffen die Information, Analyse und Nachverfolgung von Vorfällen bezüglich Luftfahrzeugsicherheit, die Sicherheit von Testflügen sowie Normen im Bereich des Luftfahrzeugunterhalts in der allgemeinen Luftfahrt. Die Regierung hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an ihrer Sitzung vom 3. März 2016 genehmigt.

Was den Schutz vor Attentaten gegen die Luftfahrt anbelangt, so werden zwei neue Staaten, nämlich Kanada und Montenegro, als Anwender von Sicherheitsnormen anerkannt, die den in der EU geltenden Normen gleichwertig sind. Die genannten Staaten werden somit in das System «One Stop Security» integriert. Von den Flughäfen dieser Länder her kommende Passagiere können die Schweizer Flughäfen ohne zusätzliche Sicherheitskontrolle für den Transit benützen.

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