Schweiz übernimmt neue EU-Luftfahrtregeln

Die Schweiz hat am Donnerstag (3. Dezember) der Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zugestimmt. Die erste der Verordnungen, um die es dabei geht, legt Mindestversicherungssummen für die Haftung der Luftfahrtunternehmen bei Beschädigungen an Gepäck und Fracht fest. In der Schweiz gelten diese Mindestsummen bereits kraft des Übereinkommens von Montreal, dem die Schweiz als Unterzeichnerstaat angehört.

Im Bereich der Verhütung von Anschlägen werden die Vorschriften für die Anerkennung von Lizenzen, die von Drittstaaten ausgestellt wurden, aktualisiert. Weiter werden neue Anforderungen an die Lufttüchtigkeit alternder Luftfahrzeuge eingeführt, beispielsweise im Hinblick auf den Einbau von Systemen, die verhindern helfen, dass Flugzeuge bei der Landung von der Piste abkommen. Auch für die Erbringer von Vorfeldkontrolldiensten auf den Flugplätzen gelten künftig zusätzliche Anforderungen.

Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2021 in Kraft. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden die Anwendungsfristen der im Juni 2020 angenommenen Vorschriften über zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen bei Flugbesatzungsmitgliedern verschoben.

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