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Schweiz lockert Finanzvorschriften für Fluggesellschaften

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz – EU hat am Montag (15. Juni) die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Sie werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die finanziellen Anforderungen für gewisse Akteure der Luftfahrtbranche vorübergehend gelockert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. Juli 2020 in Kraft.

Nach geltendem Recht müssen Luftfahrtunternehmen in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen für die folgenden zwölf Monate nachzukommen. Infolge der Pandemie dürften jedoch einige Unternehmen mit einer angespannten Liquiditätslage konfrontiert sein. Mit der nun übernommenen Änderung durch die Schweiz wird diese Anforderung vorübergehend gelockert, sofern die Flugsicherheit dadurch nicht gefährdet ist. Eine Lockerung ist auch in Bezug auf die Laufzeiten der Verträge für Bodenabfertigungsdienste (Groundhandling) vorgesehen.

Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Juli 2020 in Kraft.