Schweiz lockert Finanzvorschriften für Fluggesellschaften

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz - EU hat am Montag (15. Juni) die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Sie werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die finanziellen Anforderungen für gewisse Akteure der Luftfahrtbranche vorübergehend gelockert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. Juli 2020 in Kraft.

Nach geltendem Recht müssen Luftfahrtunternehmen in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen für die folgenden zwölf Monate nachzukommen. Infolge der Pandemie dürften jedoch einige Unternehmen mit einer angespannten Liquiditätslage konfrontiert sein. Mit der nun übernommenen Änderung durch die Schweiz wird diese Anforderung vorübergehend gelockert, sofern die Flugsicherheit dadurch nicht gefährdet ist. Eine Lockerung ist auch in Bezug auf die Laufzeiten der Verträge für Bodenabfertigungsdienste (Groundhandling) vorgesehen.

Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Juli 2020 in Kraft.

Top-Jobs

Goldeck Logo

Inflight Service Personnel (M/F/D)

Feste Anstellung
Business Aviation
Goldeck-Flug GmbH
Österreich
Vollzeit
Top jobs
Wien/LOWW/VIE
Pilatus Logo

Mechaniker & Spengler

Flugzeughersteller
Pilatus Flugzeugwerke AG
Schweiz
Vollzeit
Top jobs
Feste Anstellung
Weeze

Verkehrsleiter vom Dienst (w/m/x)

Flughafen Niederrhein GmbH
Weeze
Feste Anstellung
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
DERTOUR Logo

Virtuelle Reisebetreuung (m/w/d)

Reiseveranstalter
DERTOUR Destination Services AG
Home Office
Vollzeit
Top jobs