Nepal bleibt auf Schwarzer Liste der EU

Die EU-Kommission hat die Schwarze Liste für Fluggesellschaften aktualisiert. Sie umfasst Airlines, die in der Europäischen Union einem Betriebsverbot oder Betriebsbeschränkungen unterliegen, weil sie oder ihre Länder die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Das Verbot von in Nepal zugelassenen Luftfahrtunternehmen werde aufrechterhalten, so die EU. Bei einem Bewertungsbesuch in Nepal vom 11. bis 15. September seien weiterhin Sicherheitsbedenken festgestellt worden. Das proaktive Engagement der nepalesischen Zivilluftfahrtbehörde und die laufenden Bemühungen zur Verbesserung ihrer Sicherheitsaufsichtskapazitäten seien jedoch auf der Sitzung des EU-Luftsicherheitsausschusses gebührend gewürdigt worden.

Nach der neuesten Aktualisierung der EU-Flugsicherheitsliste sind insgesamt 129 Luftfahrtunternehmen aus dem EU-Luftverkehr ausgeschlossen: 101 Luftfahrtunternehmen, die in 15 Staaten zugelassen sind, weil die Luftfahrtbehörden dieser Staaten eine unzureichende Sicherheitsaufsicht ausüben; 22 in Russland zugelassene Luftfahrtunternehmen sowie 6 einzelne Luftfahrtunternehmen aus anderen Staaten aufgrund festgestellter gravierender Sicherheitsmängel: Air Zimbabwe (Simbabwe), Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Surinam), Iran Aseman Airlines (Iran), Fly Baghdad (Irak) und Iraqi Airways (Irak). Zwei weitere Fluggesellschaften unterliegen Betriebsbeschränkungen und können die EU nur mit bestimmten Flugzeugtypen anfliegen: Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea).

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