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Malta Air und Vereinigung Cockpit fordern Kurzarbeitsgeld in Deutschland

Die Vereinigung Cockpit und Malta Air fordern gemeinsam die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter von Malta Air in Deutschland während der Covid-19-Krise genauso zu behandeln wie ihre Kollegen von anderen Fluggesellschaften. Im Zuge der Covid-19-Krise hat die Ryanair-Tochter mit der deutschen Pilotengewerkschaft Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung der Piloten und Vermeidung des Verlustes von Arbeitsplätzen in Deutschland ausgehandelt. Hierzu gehören Maßnahmen wie signifikante vorübergehende Lohnkürzungen und reduzierte Arbeitszeiten, kombiniert mit Ausgleichszahlungen, die auf der Grundlage des SGB III berechnet werden.

Die Gewerkschaft und der Arbeitgeber erwarten von der Bundesagentur für Arbeit, dass sie für diese in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und deutsche Steuern sowie deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Kurzarbeitergeld gewährt. Die Entscheidung der deutschen Regierung, den in Deutschland angestellten Crews von Malta Air das Kurzarbeitergeld vorzuenthalten, schafft unnötigerweise weitere Unsicherheit für die Beschäftigten in einer der am stärksten von der Krise betroffenen Branchen. Während diese Entscheidung Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen Sozialgericht war und ist, ist es das Ziel von Malta Air, die Kurzarbeitsregelungen einschließlich angemessener sozialer Garantien und Kündigungsschutz für ihre Crews mindestens bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen.