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Lufthansa greift bei Maskenpflicht strenger durch

Die Airlines der Lufthans-Gruppe schränken die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein. Ab dem 1. September 2020 ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Fluggäste können das Dokument auf den Webseiten der Fluggesellschaften herunterladen.

Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist. «So wird ein Höchstmaß an Sicherheit für die mitreisenden Fluggäste gewährleistet», erklärt Lufthansa.

Die Airlines der Lufthansa Group haben bereits Anfang Mai eine Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge eingeführt und gehörten damit zu den ersten Fluggesellschaften weltweit. Ausnahmen waren hiervon auch bisher nur mit ärztlichem Attest möglich.