Letzte Aktualisierung: um 18:28 Uhr

Hochwasser: Flugbeschränkungen jetzt in größerem Gebiet

Wegen der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverkehrsministerium ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. Das Gebiet wurde jetzt vergrößert und die Wirksamkeit bis zum 29. Juli verlängert. Die DFS informiert die Luftfahrtteilnehmer und leistet Unterstützung vor Ort.

In dem Flugbeschränkungsgebiet «ED-R Bad Neuenahr», welches das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI am 16. Juli eingerichtet hat, sind alle Flüge bis zu einer Höhe von 5000 Fuß (circa 1500 Meter) untersagt. Auch der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist nicht erlaubt, gleiches gilt für Trainings- sowie Foto- und Vermessungsflüge. Zunächst war das Flugbeschränkungsgebiet – das Kürzel «ED» steht für «Deutschland», die Abkürzung «R» für «restricted» – bis zum 23. Juli befristet. Nun wurde die Befristung bis zum 29. Juli verlängert und das Gebiet noch einmal ausgeweitet.

Die DFS verbreitet diese wichtigen Informationen an alle Luftraumnutzer und bietet Unterstützung bei der Einhaltung der Luftraumbeschränkungen an. So können nicht genehmigte Einflüge in dieses Gebiet auf den Radarsystemen der Fluglotsen erkannt und unterbunden oder gegebenenfalls den entsprechenden Polizeikräften vor Ort gemeldet werden.

DFS unterstützt Einsatzkräfte vor Ort

Das Flugbeschränkungsgebiet dient dazu, die reibungslose Durchführung der notwendigen Hilfs-, Rettungs- und Aufklärungsflüge der Einsatzkräfte in dem Katastrophengebiet zu gewährleisten. Von den Beschränkungen ausgenommen sind entsprechend Flüge der Bundespolizei, der Polizeien der Länder, Flüge im Auftrag beziehungsweise auf Veranlassung der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz und Flüge der Streitkräfte.

Die DFS hat kurzfristig Spezialisten aus dem Bereich Fluginformation in den Krisenstab nach Koblenz und Bad Neuenahr entsandt. Drei Mitarbeiter arbeiten vor Ort im Wechsel und koordinieren in dem Luftraum über dem Hochwassergebiet die Flüge von Polizei, Bundeswehr und Luftrettung. Neben Aufklärungsflugzeugen und Hubschraubern werden im Überschwemmungsgebiet verstärkt unbemannte Fluggeräte («Drohnen») eingesetzt, um ein verlässliches Lagebild zu erhalten und gezielt Schäden – zum Beispiel an Häusern oder Brücken – zu erkennen. Die FIS-Spezialisten verfügen vor Ort über ein mobiles Luftlagebild, das kurzfristig bereitgestellt wurde und für die Koordination eingesetzt wird.