Gericht lässt Lufthansa mit Antrag gegen Streik abblitzen

Lufthansa ist am Freitag (2. September) vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des laufenden Pilotenstreiks gescheitert. Das berichtet die Nachrichtenagentur DPA. Der Konzern hatte argumentiert, die Forderung nach einer Erhöhung der Gehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches sei ein rechtswidriges Streikziel.

Das Gericht erklärte, die Forderung der Vereinigung Cockpit sei rechtlich nicht unbedenklich. «Jedoch hätte die Deutsche Lufthansa AG ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äußern müssen, damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können.»

Die Vereinigung Cockpit reagierte, indem sie die Forderung zurücknahm und erklärte, sie prüfe andere Formulierungen.

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