Gericht gibt Air Berlin und Etihad weitgehend Recht

Air Berlin hat im Streit um ihre Codeshare-Flüge mit Etihad einen Zwischensieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass 26 der 31 beanstandeten Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016 zu bewilligen sind. Nur fünf innerdeutsche Gemeinschaftsflüge wurden nicht zugelassen.

Air Berlin begrüßt die Entscheidung. «Dies ist ein positives Ergebnis für uns. Wir freuen uns über die Entscheidung und fühlen uns in unserem bisherigen Vorgehen bestätigt. Das Urteil hat Signalwirkung für unsere Fluggäste und ist ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr. Die deutschen Fluggäste genießen damit weiterhin Wahlfreiheit.» Mit diesem Urteil sei die Basis dafür geschaffen worden, dass Air Berlin mit derPartnerin Etihad Airways nachhaltig wachsen könne.

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