Flughafen Wien muss bis 2030 dritte Piste bauen

Der Flughafen Wien hat nur bis zum Jahr 2030 Zeit, die dritte Piste zu bauen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Die Landesregierung Niederösterreich hatte einen Aufschub infolge der Corona-Pandemie gewährt, weil für den Flugverkehr Unsicherheiten entstanden waren. Das sei legitim, so das BVwG. Doch die genehmigte Fristverlängerung bis 2033 sei zu lange bemessen,

Der Flughafen Wien kritisiert die Entscheidung. Das BVwG habe «in dieser Entscheidung entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des UVP-Gesetzes und unter Missachtung der Systematik des Gesetzes überraschend und erstmalig im Einparteienverfahren zur Bauzeitverlängerung Umweltorganisationen Parteistellung zuerkannt.»

Diese Entscheidung habe weitreichende negative Folgen für alle UVP-pflichtigen Projekte, vor allem zum Beispiel Stromleitungen und Windparks, da der überwiegende Teil davon eine Bauzeitverlängerung benötigte und von der Behörde in Einparteienverfahren auch zugestanden bekommen hat. Die Entscheidung gefährdet dabei auch solche Vorhaben, die längst in Betrieb genommen wurden. Es ist für die Flughafen Wien AG unerlässlich, gegen diese sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbare Rechtsansicht des BVwGs die Höchstgerichte anzurufen.

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