Flughafen Bern darf ausbauen

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für die 4. Ausbauetappe auf dem Flughafen Bern und bestätigtdas Betriebsreglement. Die 4. Ausbauetappe am Flughafen Bern kannwie geplant erfolgen, das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gegner in sämtlichen wesentlichen Punkten abgewiesen. Der Flughafen Bern ist erfreut, dass die Zielrichtungen seiner Planungsaktivitäten vollumfänglich bestätigt wurden.

Entgegen der Mitteilung der Beschwerdeführenden, der kantonalen Vereinigung gegen Fluglärm VgF und des VCS Kanton Bern, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde in sämtlichen Kernanliegen abgewiesen. Insbesondere wurde die beantragte Koordination mit anderen laufenden Verfahren, eine Überarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes sowie die Rückweisung an die Vorinstanz abgewiesen, zusammen mit weiteren sieben Begehren.

Der Flughafen Bern  wurde verpflichtet, das Betriebsreglement bei dernächsten ordentlichen Änderung mit zwei operationellen Bestimmungen betreffend rollenden Starts und der Benutzung der Schubumkehr zu ergänzen. Die Bestimmung zur Schubumkehr ist für den Flughafen Bern bereits heutesinngemäss im Luftfahrthandbuch für Piloten enthalten, diejenige zu den rol-lenden Starts wird von den Piloten wenn immer möglich bereits aus eigenemInteresse angewendet.In der Folge kann die 4. Ausbauetappe wie geplant und unverändert weiterverfolgt werden.

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