Flugbegleiter bleibt in Amsterdam in Alkoholkontrolle hängen

Bei Cockpit- und Kabinenpersonal werden regelmäßig Alkoholkontrollen durchgeführt regelmäßig. Und das wurde einem Flugbegleiter einer ungenannten Fluggesellschaft am Freitagmorgen (5. Juli) am Flughafen Amsterdam zum Verhägnis. Eine Atemanalyse ergab, dass er einen zu hohen Blutalkoholspiegel im Körper hatte. Er musste eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen und konnte seinen Dienst nicht antreten.

In der Luftfahrt sind maximal 0,2 Promille erlaubt. Zehn Stunden vor einem Flug darf das Flugpersonal keinen Alkohol konsumieren.

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