Fluggastrechte werden in Europa weiter gestärkt

Der Europäische Gerichtshof spricht Passagieren mehr Rechte zu. Auch bei gewöhnlichen technischen Problemen müssen die Fluggesellschaften Entschädigung für grosse Verspätungen zahlen.

Die Ausweitung der Fluggastrechte entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Freitag (21. November). Er befand, dass technische Probleme als außergewöhnliche Umstände angesehen werden können, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von der Airline nicht zu beherrschen ist. Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Flugzeug durch ein Treppenfahrzeug beschädigt worden war. Diesen Vorfall hielten die Richter für nicht außergewöhnlich. (se)

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