Bundestag erlaubt grundsätzlich Betriebsräte für Kabine und Cockpit

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestages vom 30. November, wonach künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen kann. «Die Bedeutung der Betriebsratsgarantie für das fliegende Personal ist nicht zu unterschätzen, weil die deutsche Bundesregierung damit zusammen mit dem Parlament die betriebliche Mitbestimmung per Gesetz verteidigt und schützt und die Tradition der Sozialpartnerschaft stärkt», so Vorsitzender Frank Bsirske. «Die alten Regelungen des § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes schloss das fliegende Personal grundsätzlich von der Errichtung eines Betriebsrates und damit von der betrieblichen Mitbestimmung aus. Stattdessen konnten für Piloten und Flugbegleiter entsprechende Vertretungen nur durch einen Tarifvertrag umgesetzt werden. Wurde dies von Arbeitgebern verweigert, hatten die Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen» kommentiert die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit. Sie begrüßt deshalb die Änderung.

Top-Jobs

LBV Logo

Sachbearbeiter:in Luftaufsicht, Erlaubnisse

Flughafen BER
Feste Anstellung
Luftfahrtbehörde
Landesamt für Bauen und Verkehr
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
LBV Logo

Sachbearbeiter:in örtliche Luftaufsicht

Landesamt für Bauen und Verkehr
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
Feste Anstellung
Luftfahrtbehörde
Flughafen BER
TAA Logo

Flight Dispatcher / Flight Operations Officer (m/w/d)

Feste Anstellung
Ambulanzflüge
Österreich
Vollzeit
Top jobs
TAA Logo

Sales Desk Agent

Feste Anstellung
Österreich
Vollzeit
Top jobs
Ambulanzflüge