Bundestag erlaubt grundsätzlich Betriebsräte für Kabine und Cockpit

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestages vom 30. November, wonach künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen kann. «Die Bedeutung der Betriebsratsgarantie für das fliegende Personal ist nicht zu unterschätzen, weil die deutsche Bundesregierung damit zusammen mit dem Parlament die betriebliche Mitbestimmung per Gesetz verteidigt und schützt und die Tradition der Sozialpartnerschaft stärkt», so Vorsitzender Frank Bsirske. «Die alten Regelungen des § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes schloss das fliegende Personal grundsätzlich von der Errichtung eines Betriebsrates und damit von der betrieblichen Mitbestimmung aus. Stattdessen konnten für Piloten und Flugbegleiter entsprechende Vertretungen nur durch einen Tarifvertrag umgesetzt werden. Wurde dies von Arbeitgebern verweigert, hatten die Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen» kommentiert die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit. Sie begrüßt deshalb die Änderung.

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