BER knüpft Gebühren an gewähltes Landeverfahren

Der Flughafen Berlin Brandenburg will die Airlines am BER für leisere Flugverfahren belohnen. Dazu soll die Entgeltordnung angepasst werden. Bislang wurden die Entgelte ausschließlich anhand der Flugzeugtypen ermittelt, denen jeweils eine feste Lärmklasse zugeordnet wurde. Zukünftig spielt es für die Entgelte eine wichtige Rolle, welches Flugverfahren gewählt wird. Reihenuntersuchungen der Flughafengesellschaft haben nämlich gezeigt, dass es pro Flugzeugtyp möglich ist, leiser oder lauter zu fliegen. Um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren, wird deswegen künftig ein leises Fliegen durch niedrigere Entgelte belohnt. Die Abrechnung jedes Starts und jeder Landung erfolgt auf der Basis des tatsächlich gemessenen Lärms.

Die Flughafengesellschaft wird dafür sechs zusätzliche Messstellen errichten und die Lärmentgelte feiner abstufen. Statt sieben wird es künftig elf Lärmklassen geben, die in Schritten von zwei Dezibel (dB) gestaffelt sind. Flüge an den Randzeiten vor 6.00 Uhr und nach 23.00 Uhr werden zusätzlich mit einem hohen Entgeltzuschlag belegt. Das bedeutet für die Airlines, dass ein Flug mit dem gleichen Flugzeugtyp je nach gewähltem Flugverfahren und Tageszeit um ein Vielfaches teurer werden kann. Flüge mit lauten Flugverfahren in den Randzeiten werden dadurch für die Airlines wirtschaftlich unattraktiver.

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