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Antrag auf Änderung: Flughafen Düsseldorf will ohne zusätzliche Starts und Landungen auskommen

Der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH hat in seiner Sitzung am Freitag (5. Mai) der Gesellschafterversammlung empfohlen, einen Antrag auf Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung beim zuständigen Landesverkehrsministerium zu stellen. Die Gesellschafter des Flughafens sind dem Vorschlag gefolgt. Der Flughafen Düsseldorf erarbeitet jetzt zunächst einen Antragsentwurf, der mit Bitte um Prüfung und eine verfahrensrechtlich vorgesehene Antragsberatung dem Ministerium vorgelegt werden soll.

«Seit der ursprünglichen Antragstellung im Jahr 2015, als DUS noch Air Berlin Hub war, hat sich die Welt stark verändert. Die Corona-Pandemie hat strukturelle Veränderungen im Luftverkehr mit sich gebracht, deren Auswirkungen sich erst heute verlässlich einordnen und bewerten lassen. Unter diesem Blickwinkel haben wir das laufende Planfeststellungsverfahren neu bewertet», sagt Lars Redeligx, Vorsitzender der Flughafengeschäftsführung. «Im Ergebnis haben wir uns dazu entschlossen, einen Änderungsentwurf zu unserem Antrag vorzulegen, der den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Wir setzen darin auf ein smartes Wachstum innerhalb der bestehenden Kapazitätsgrenzen.»

Der vor acht Jahren gestellte Planfeststellungsantrag des Düsseldorfer Flughafens hatte im Kern eine Kapazitätserweiterung zum Ziel und neben der operativen Flexibilität das Thema Wachstum stark betont. Dabei sollte die heute gültige Kapazitätsobergrenze von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten wegfallen. Für den Flughafen hätte dies aufgrund der im Verfahrensverlauf vorgesehenen Abwägung voraussichtlich weitere Einschränkungen bei den Betriebsregelungen bedeutet.

«Deutschland ist bei der ‘Recovery’ – also bei der Rückkehr auf das Vorkrisenniveau im Luftverkehr – eines der Schlusslichter in Europa», so der Flughafen. «Ein Grund hierfür ist der Wegfall vieler innerdeutscher Flüge – auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, der enorm an Bedeutung gewonnen hat.» Hinzu kämen im europäischen Vergleich Standortnachteile durch hohe staatliche Abgaben, wie zum Beispiel die Luftverkehrsabgabe und hohe Gebühren für Flugsicherungs- oder Sicherheitsaufgaben. Gleichzeitig zeige sich nach der Pandemie ein ungebrochenes Interesse der Menschen am Fliegen.

«Smart zu wachsen, heißt für uns, einen Weg zu gehen, auf dem wir innerhalb der bereits heute genehmigten Kapazität flexibel wachsen», so Lars Redeligx zum Kern des Änderungsentwurfs. «Das erreichen wir durch die Verschiebung von Bewegungskontingenten zugunsten des Linien- und Charterverkehrs. So optimieren wir bedarfsgerecht die Auslastung für mehr Mobilität in der Region und benötigen keine Betriebsgenehmigung für zusätzliche Starts und Landungen. Das bedeutet eine verlässliche Kapazitätsobergrenze für die Anwohner. Gleichzeitig brauchen wir bei der Abwicklung des Flugverkehrs ein adäquates Maß an Flexibilität und wettbewerbsfähige Betriebsregeln – selbstverständlich unter Wahrung des Angerland-Vergleichs

Smartes Wachstum umfasst laut dem Airport darüber hinaus, dass die Fluggesellschaften größere Maschinen einsetzen und die Auslastung optimieren. Dadurch könnten bei gleicher Anzahl von Flügen mehr Menschen befördert werden. «Außerdem wird der Flughafen den Ansprüchen des Umwelt- beziehungsweise Klimaschutzes und seiner Nachbarschaft gerecht», schreibt der Flughafen. «Das gelingt zum Beispiel, indem der Airport im Rahmen seiner Entgeltordnung den Einsatz moderner und emissionsarmer Maschinen fördert.»

Auf Basis des Gremienbeschlusses wird der Airport dem Landesverkehrsministerium zunächst die beabsichtigte Antragsänderung ankündigen. Im zweiten Schritt erarbeitet der Airport in den nächsten Wochen den Entwurf für die Antragsänderung, der mit Bitte um Prüfung und eine verfahrensrechtlich vorgesehene Antragsberatung der Planfeststellungsbehörde vorgelegt wird. Das Ministerium wird daran anschließend die weiteren Verfahrensschritte festlegen sowie Art und Umfang weiterer einzureichender Unterlagen bestimmen. Auf dieser Basis wird der Airport der Planfeststellungsbehörde den konkreten Änderungsantrag samt weiterer Unterlagen vorlegen.