Ein Besucher Teneriffas ließ während einer religiösen Prozession eine Drohne steigen. Ohne Genehmigung, Versicherung oder Schulung. Nun muss er mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.
Auf Teneriffa hat ein Tourist beim beliebten Fest der Jungfrau Carmen, auch bekannt als «Fiesta de la Virgen del Carmen», eine Drohne ohne Erlaubnis eingesetzt. Der Vorfall ereignete sich am 15. Juli in Puerto de la Cruz während der großen Prozession, die jedes Jahr zahlreiche Besucher anzieht.
Die Polizei entdeckte das unautorisierte Fluggerät und konnte den Betreiber bis zu seinem Hotel Las Águilas zurückverfolgen. Dort stellte sich heraus, dass der Mann weder über eine gültige Pilotenlizenz noch über eine Versicherung verfügte und auch die spanischen Drohnenregeln nicht kannte.
Die Drohne wurde beschlagnahmt, der Fall an die nationale Luftsicherheitsagentur AESA weitergeleitet. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Strafen von bis zu 225.000 Euro. Schon bei geringeren Vergehen wie Flügen ohne Versicherung können 60 bis 45.000 Euro fällig werden.
Schwerere Delikte – etwa das Fliegen in Sperrzonen – liegen zwischen 45.001 und 90.000 Euro. Wer Personen gefährdet oder in den Luftraum eingreift, muss mit bis zu 225.000 Euro rechnen.
Die Behörden mahnen Urlauber, sich vorab über die Vorschriften zu informieren. Für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht oder mit Kamera ist eine Registrierung bei der AESA Pflicht, inklusive Schulung und Versicherung. Ziel ist es, die Sicherheit im Luftraum und den Schutz von Personen zu gewährleisten.
Drohnen sind längst mehr als nur Hobbygeräte: Sie werden in Landwirtschaft, Bauwesen oder Filmproduktionen eingesetzt. Mit der wachsenden Verbreitung steigen jedoch auch die Risiken für Datenschutz und Sicherheit.
Neben strengeren Drohnengesetzen greifen 2025 weitere Maßnahmen, die Urlauber betreffen. So steigen die Übernachtungsabgaben: Auf den Balearen beträgt die Steuer bis zu 5,85 Euro pro Person und Nacht, in Barcelona soll sie bis Ende 2025 sogar 14,38 Euro erreichen.
Auch an den Stränden gelten neue Vorgaben: Auf Gran Canaria sind das Sammeln von Muscheln, Rauchen oder laute Musik verboten – bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Strafe. Auf Mallorca wird das Reservieren von Liegen mit Handtüchern untersagt.
Alkoholverkäufe werden auf Mallorca und Ibiza künftig eingeschränkt: Zwischen 21.30 Uhr und 8.00 Uhr darf kein Alkohol in Läden oder Automaten verkauft werden. Zusätzlich verbieten die Balearen Partys auf Booten innerhalb einer Seemeile rund um ausgewählte Zonen – ein klarer Schritt gegen exzessiven Partytourismus.