Flugverspätung: Diese Entschädigungen stehen Passagieren laut EU-Recht zu

Der Urlaub steht vor der Tür, die Koffer sind gepackt und nun muss nur noch der Flug pünktlich gehen. Doch genau da kann es passieren, dass die Vorfreude auf die Reise geschmälert wird – der Flug verspätet sich und im schlimmsten Fall verpasst man sogar noch den Anschlussflug. Welche Rechte Fluggäste in dem Fall haben und welche Entschädigungen ihnen zustehen, zeigt dieser Artikel.

Fluggäste haben Rechte – vor allem im Falle einer Verspätung

Der Urlaub steht vor der Tür, die Koffer sind gepackt und nun muss nur noch der Flug pünktlich gehen. Doch genau da kann es passieren, dass die Vorfreude auf die Reise geschmälert wird – der Flug verspätet sich und im schlimmsten Fall verpasst man sogar noch den Anschlussflug. Welche Rechte Fluggäste in dem Fall haben und welche Entschädigungen ihnen zustehen, zeigt dieser Artikel.

Entschädigung für Flugverspätungen: Das müssen Passagiere wissen

Flugpassagiere haben Rechte – das ist klar in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Sie enthält alles, was Fluggäste über die Entschädigung für eine Flugverspätung wissen müssen. Es ist festgehalten, wie hoch die Entschädigung ausfällt und wann überhaupt ein Anspruch besteht.

Einige Passagiere äußern bereits ihre Zweifel an Flugreisen. Wenn sich ein Flug verspätet, kann sich das auf den gesamten Urlaub negativ auswirken. Allerdings ist die EU-Fluggastrechteverordnung sehr hilfreich, wenn es darum geht, sein Geld zurückzubekommen.

Grundsätzlich gibt es eine Entschädigung erst ab 3 Stunden Verspätung. Relevant ist dabei, wann der Flug am Zielflughafen ankommt. Die Ankunftszeit, also der Moment des Öffnens der Flugzeugtür, muss bei mindestens 3 Stunden liegen, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben. Außerdem muss der Flug in einem EU-Land starten oder in einem EU-Land landen.

Fluggäste haben Rechte – vor allem im Falle einer Verspätung

Je nach Flugstrecke fällt die Höhe der Entschädigung anders aus. Bei einem Kurzstreckenflug von bis zu 1.500 km kann es pro Person bis zu 250 Euro geben, bei einem Mittelstreckenflug bis 3.500 km gibt es 400 Euro pro Person und bei einem Langstreckenflug sind es 600 Euro.

Zusätzliche Rechte: Das können Fluggäste bei einer Verspätung einfordern

Neben einer Entschädigung für die Flugverspätung können Fluggäste noch andere Rechte geltend machen. Schon ab einer Wartezeit von 2 Stunden gibt es bei Kurzstreckenflügen kostenlose Getränke und Snacks. Bei einem Mittelstreckenflug muss die Wartezeit 3 Stunden betragen und bei einem Langstreckenflug 4 Stunden.

Wenn Passagiere länger als 5 Stunden auf ihren verspäteten Flug warten müssen, haben sie das Recht, vom Flug zurückzutreten und sich den Preis für das Flugticket erstatten zu lassen. Und wenn der Flug erst am nächsten Tag geht, muss die Fluggesellschaft für eine Hotelübernachtung und einen Transfer aufkommen.

Außergewöhnliche Umstände: Wann muss die Airline nicht zahlen?

Grundsätzlich gilt: Wenn sich ein Flug verspätet, haben Fluggäste das Recht, eine Entschädigung zu beanspruchen. Doch das ist nicht in jedem Fall möglich. Die Fluggesellschaft ist nur zu einer Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie die Verantwortung für die Flugverspätung trägt. Die Pünktlichkeit von Airlines lässt manchmal zu wünschen übrig. In solchen Fällen gibt es keine Möglichkeit, sich herauszureden: Fluggäste können Ihre Rechte geltend machen.

Anders sieht es aus, wenn außergewöhnliche Umstände im Spiel sind. Unwetter, politische Instabilität und Streiks des Flughafenpersonals können dazu führen, dass sich ein Flug verspätet, ohne dass die Airline etwas dafür kann. Technische Defekte und Streiks innerhalb der Fluggesellschaft gelten jedoch wieder als Verschulden der Airline.

Für den Fluggast selbst ist es häufig schwierig, zu unterscheiden, wann die Fluggesellschaft in der Pflicht steht, eine Entschädigung zu zahlen und wann nicht. Häufig werden außergewöhnliche Gründe vorgeschoben, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, sich den Grund für die Flugverspätung direkt schriftlich am Flughafen bestätigen zu lassen. So kann sich die Airline später nicht mehr herausreden.

Alternativ gibt es bereits Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben, Entschädigungsansprüche bei Fluggesellschaften geltend zu machen. So können sich Fluggäste einen Ansprechpartner ins Boot holen, der sie zu dem Prozess der Antragstellung berät – immerhin ist es oftmals nicht ohne, mit einer Airline zu diskutieren.

Antrag stellen und Entschädigung bekommen – wie geht das?

Wer von einer Flugverspätung betroffen ist, sollte am Flughafen vor Ort alle Belege und Nachweise sammeln, die später in irgendeiner Weise dabei helfen können, den Anspruch durchzusetzen.

Generell haben Fluggäste bis zu 3 Jahre Zeit, sich um eine Entschädigung zu kümmern. Es ist allerdings ratsam, sich zeitnah mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Denn in manchen Fällen kann die Frist abweichen.

Ansonsten können Flugpassagiere erst einmal ihren Urlaub genießen, ehe sie sich mit der Airline herumschlagen. Zu wissen, dass man nicht direkt in der Woche darauf tätig werden muss, kann viel Druck herausnehmen und dazu führen, dass man sich im Urlaub dennoch entspannt – auch wenn der Start etwas holprig war.

Stellen

Zimex logo

Administrator AVOR & CAMO

Vollzeit
Zimex Aviation Ltd.
Flugoperationen
Feste Anstellung
Top jobs
Altenrhein
Schweiz
Kasaero Logo

Kaufmännische Leitung und Unternehmensorganisation

Vollzeit
Kasaero GmbH
Luftfahrt
Feste Anstellung
Top jobs
Böblingen
Deutschland
aeroPUR
Lesen Sie aeroTELEGRAPH mit weniger Werbung.