Letzte Aktualisierung: um 20:33 Uhr

Lufthansa und Ufo streiten über Gewerkschaftergehälter

Lufthansa zeigt sich verärgert über die Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (Ufo). «Es wurde festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter Gehälter bezogen haben, obwohl keine Flugstunden geleistet wurden», schreibt die Airline. Zwischen Lufthansa und der Gewerkschaft Ufo sei vereinbart, dass Funktionäre der Gewerkschaft vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt werden können, um Aufgaben für die Gewerkschaft wahrzunehmen.

«Allerdings muss die Gewerkschaft hierfür einen Antrag stellen und das Gehalt für die Mitarbeiter durch einen funktionsabhängigen Pauschalbetrag erstatten», so Lufthansa weiter. In den vorliegenden Fällen seien aber weder durch die Mitarbeiter noch durch die Gewerkschaft Anträge auf erstattungsfähige Frei­stellung gestellt worden. «Lufthansa hat daher die Freistellungen für die betreffenden Mitarbeiter für den Zeitraum von 2015 bis 2018 in Rechnung gestellt.»

Zudem werde nun im Rahmen einer internen Untersuchung geprüft, warum Gehaltszahlungen ohne Flugleistungen ausgezahlt werden konnten und warum die ausgebliebenen Erstattungen über Jahre nicht aufgefallen seien, so die Fluggesellschaft.

Gewerkschaft wehrt sich

Ufo wehrt sich in einer Stellungnahme und schreibt: «Unerwähnt lässt Lufthansa dabei die Regelung aus dem Manteltarifvertrag zur Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge für Tarifarbeit im Hause Lufthansa, die im MTV § 15 Abs. 2 k) seit vielen Jahren eindeutig geregelt ist.» Dementsprechend seien Mitarbeiter für Verhandlungen mit der Lufthansa unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Dies inkludiere auch Vor- und Nachbereitungstage.

«Das bedeutet, dass die von Lufthansa zitierte Vereinbarung bei Gewerkschaftsarbeit nur außerhalb von Verhandlungen mit Lufthansa zum Tragen kommt», so Ufo. «Bei den beiden angeschriebenen Ufo-Mitarbeitern handelt es sich um die beiden Hauptverantwortlichen für die Tarifarbeit der Ufo bei Lufthansa, die in den vergangenen Jahren also völlig zu Recht ihre Bezüge von Lufthansa erhalten haben, ohne dass dafür kostenpflichte Freistellungen hätten beantragt werden müssen.»