Flugzeug von Air Berlin: Die Insolvenzmasse könnte unzulänglich sein.
Forderungen

Air-Berlin-Gläubiger haben Zeit bis Anfang Februar

Bisher befand sich Air Berlin in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das hat sich nun geändert - mit wichtigen Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner.

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Seit dem 15. August heißt es: Air Berlin ist insolvent. Allerdings befand sich die Fluggesellschaft seit diesem Datum erst in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Seit dem 1. November fällt das «vorläufig» nun weg: Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über Vermögen von Air Berlin eröffnet. Das Gericht stimmte zu, dass die Eigenverwaltung weiterlaufen kann und Rechtsanwalt Lucas Flöther der Sachwalter bleibt. Andere wichtige Dinge ändern sich jetzt jedoch.

So können Gläubiger mit der Eröffnung des Verfahrens nun ihre Forderungen geltend machen. Zuvor waren diese praktisch eingefroren. Das betrifft etwa Lieferanten und Dienstleister von Air Berlin, aber auch Passagiere, die vor dem 15. August Flüge gebucht haben, die dann deutlich verspätet oder gar nicht abgehoben sind. Das Gericht forderte die Gläubiger auf, ihre Forderungen bis zum 1. Februar 2018 schriftlich beim Sachwalter anzumelden. Das gilt auch für Gläubiger der Tochter Air Berlin Technik.

Geringe Insolvenzmasse

Wer also noch Geld von Air Berlin haben will, muss sich bis Anfang Februar melden - und dann Geduld mitbringen. «All diese Forderungen werden vom Sachwalter geprüft und wenn sie berechtigt sind, werden sie nach Quote befriedigt. Das kann aber zwei oder drei Jahre dauern», erklärte Dr. Hubertus Bartelheimer, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Geschäftsführer und Leiter des Berliner Büros der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, Ende September im Interview mit aeroTELEGRAPH.

Was Gläubiger mit berechtigten Ansprüchen erhalten werden, ist aber ungewiss. Denn schon jetzt ist klar: Viel Geld ist nicht da. Das Gericht teilte mit, dass Sachwalter Flöther «drohende Masseunzulänglichkeit» angezeigt habe. Das heißt, es besteht die Gefahr, dass Air Berlin nicht einmal in der Lage sein wird, die sogenannten Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die bevorzugt behandelt werden und die meist nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind, etwa um die Geschäfte fortführen und das Insolvenzverfahren durchführen zu können.

Gefahr für Geschäftspartner

Der Befürchtung, dass Air Berlin auch den Überbrückungskredit des Bundes in Höhe von 150 Millionen Euro nicht zurückzahlen kann, stellte sich die Fluggesellschaft jedoch entgegen. «Wir sind zuversichtlich, das zurückzahlen zu können», sagte ein Air-Berlin-Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters. Auch das Bundeswirtschaftsministerium erklärte: «Wir gehen weiter davon aus, dass der Kredit zurückgezahlt werden kann.»

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat derweil eine weitere wichtige Folge: Der Sachwalter kann ab sofort im Sinne der Gläubiger versuchen, die geringe Insolvenzmasse zu vergrößern. Dazu verlangt er Geld von Geschäftspartnern zurück, das Air Berlin bis zu vier Jahre vor der Insolvenz an diese gezahlt hat. Die Bedingung bei diesen Anfechtungen: Flöther muss aufzeigen, dass diese Partner von den Zahlungsschwierigkeiten der Airline wussten, etwa durch nicht pünktlich gezahlte Rechnungen oder durch Stundungsbitten. Insolvenz-Experte Bartelheimer vermutete, dass Zahlungen «an Lieferanten und Dienstleister über einen längeren Zeitraum angefochten werden».

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