Deutschlands größer Flughafen in Frankfurt: Künftig in der Pflicht, Unterkünfte bereitzustellen?

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Fraport

Frage nach Unterkünften

Deutsche Flughäfen reagieren auf Faesers Pläne für Asyl-Schnellverfahren an Airports

Das deutsche Innenministerin um Ministerin Nancy Faeser will Asyl-Schnellverfahren an deutschen Flughäfen. Die Airports sollen dafür Unterkünfte zur Verfügung stellen. Nun reagiert der Flughafenverband.

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Deutschland will Teile der EU-Asylreform früher umsetzen als erforderlich - das berichtete vergangene Woche das Magazin Spiegel. Innenministerin Nancy Faeser habe die EU-Kommission um grünes Licht dafür gebeten. Eine wichtige Rolle spielen dabei Flughäfen.

Denn ein wichtiger Teil der Reform sind sogenannte Grenzverfahren, die direkt an der EU-Außengrenze stattfinden. Und diese Außengrenze bilden in Deutschland die Flughäfen und Häfen. Die Grenzverfahren sind vor allem auch gedacht für Menschen aus Ländern mit niedriger Schutzquote. Diese Quote gibt an, wie viel Prozent der Menschen aus einem Land, die in der EU einen Schutzstatus beantragen, erfolgreich waren. Liegt die Quote unter 20 Prozent, müssen die Asylsuchenden ins Grenzverfahren, eine Art Asyl-Schnellverfahren.

Neue gesetzliche Pflicht für Flughafenbetreiber?

Länder, deren Bürgerinnen und Bürger eine EU-Schutzquote von weniger als 20 Prozent haben, sind laut Spiegel unter anderem die Türkei, Pakistan, Libanon und zahlreiche afrikanische Länder. Wenn Menschen aus diesen Staaten nach Deutschland fliegen, um dort Asyl zu beantragen, sollen sie künftig während des Schnellverfahrens am Flughafen bleiben. «Die Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen», schrieb das Magazin unter Berufung auf Gesetzentwürfe des Innenministeriums, die innerhalb der Regierung abgestimmt werden sollen.

Die Betreiber von Flughäfen und Häfen sollen demnach gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Kosten für Unterbringung und Versorgung sollen die Bundesländer übernehmen, der Bund die Verantwortung für die Verfahren tragen. Aber was sagen die Flughäfen zu all dem?

«Weitere Flächen nicht in beliebigem Umfang»

aeroTELEGRAPH fragte nach beim Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Eine Sprecherin betonte, dass die deutschen Flughäfen schon heute die Sicherheitsbehörden bei deren Aufgaben in der Luftsicherheit und zur Grenzsicherung unterstützen. «Dazu werden bereits heute Gebäude und Flächen bereitgestellt». Die Flughäfen würden auch in der Zukunft zu dieser Sicherheitspartnerschaft stehen.

«Weitere Flächen zur Unterbringung von Asylbewerbern stehen jedoch nicht in beliebigem Umfang und mit der benötigten Ausstattung an den Flughäfen zur Verfügung», so die Sprecherin. Es bedürfe einer vorausschauenden und gut abgestimmten Planung von Behörden und Flughäfen, um den künftigen Bedarf bei der Infrastruktur zu planen. Grundlage müssten Schätzungen zur erwartenden Zahl von Personen pro Standort sein.

Absage an Gewahrsamsräume in Transitbereichen

«Neue behördliche Anforderungen an die Infrastruktur dürfen in keinem Fall die Stabilität und Zuverlässigkeit des Flughafenbetriebs beeinträchtigen», stellt die ADV-Sprecherin klar. «Aufgrund fehlender Flächen sind Gewahrsamsräume innerhalb der Transitbereiche der Flughäfen nicht realisierbar.» Die Flughäfen könnten außerdem keine finanzielle Verantwortung zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten übernehmen, so die Sprecherin - «auch keine Vorfinanzierung von zu errichtenden Infrastrukturen».

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