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EU-Kommission genehmigt Staatshilfe für KLM ein zweites Mal

Die Europäische Kommission hat die niederländischen Beihilfen in Höhe von 3,4 Milliarden für die Nationalairline erneut genehmigt. Sie bestehen aus einer staatlichen Bürgschaft für Darlehen und einem nachrangigen staatlichen Darlehen an KLM. Der EU-Gerichtshof hatte die erste Begründung für die Genehmigung auf Basis einer Klage von Ryanair abgelehnt, deshalb musste die Kommission nochmals über die Bücher. Auch die Hilfe für Tap hatte sie kürzlich erneut genehmigt, nachdem Ryanair auch dort erfolgreich geklagt hatte.