Letzte Aktualisierung: um 22:35 Uhr

Swiss vs. Schweiz und andere Kämpfe

Die Fluglinie kämpft gegen die eigene Regierung um eine Domain. Streit um gute Internetadressen gibt es bei Airlines oft.

Swiss International Air Lines will sie und die Schweizerische Eidgenossenschaft auch. Beide bewarben sie sich bei der für die Vergabe von Domainnamen zuständigen Organisation Icann für einen frei wählbaren so genannten Top-Level-Domain-Namen. Das Objekt der Begierde der Schweizer Regierung und der Airline heißt «.swiss». Dafür blätterten sie bereits eine Bewerbungsgebühr von 185’000 Dollar hin. Nun muss Icann beurteilen, wer die begehrte Internetadresse bekommt. «Es ist uns ein Anliegen, dass der Bund die Domain-Endung bekommt, und nicht eine einzelne Firma», erklärte ein Sprecher der Schweizer Regierung gegenüber der Zeitung Tageswoche. Man gehe davon aus, dass man als offizielle Behörde eine gewisse Relevanz geltend machen könne.

Streitereien um gute Internetadressen sind bei Fluggesellschaften nicht selten. Japan Airlines etwa kämpfte in den Neunzigerjahren jahrelang gegen den amerikanischen Informatikunternehmer John A Lettelleir. Er hatte 1993 für seine Firma JAL Systems die Domain jal.com reserviert. Die japanische Fluggesellschaft beanspruchte die Adresse ebenso für sich und ging vor Gericht. Im Jahr 2000 aber verlor sie den Rechtsstreit. Am Ende musste Japan Airlines die Domain für mehr vom Geschäftsmann zurückkaufen, als dieser ursprünglich gefordert hatte. Auch Spirit Airlines ging es nicht besser. 1999 klagte die amerikanische Airline ein australisches Unternehmen an, welches sich spiritairlines.com gesichert hatte. Die US-Airline verlor vor Gericht, da die Australier vorweisen konnten, dass sie tatsächlich einmal den Plan hatten, eine Airline unter dem Namen Spirit zu gründen. Spirit Airlines musste die Domain am Ende für 200’000 Dollar freikaufen.

Sieg für die Düpierten

Eine ganze andere Art von Auseinandersetzung um eine Domain erlebte Ryanair. Ex-Passagier Robert Taylor startete die Website ihateryanair.com. Darauf sammelte er Geschichten von unzufriedenen Reisenden. Ryanair – sonst nicht gerade ein Unternehmen, das immer diplomatisch ist, wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Und die Iren gewannen – weil Taylor über Verlinkungen Geld mit der Seite verdiente – 320 Pfund insgesamt. Der Richter befand nun, der Mann habe mit Ryanairs Namen unfair Gewinne eingestrichen. Und er verlor die Domain. Er verlegte den Inhalt allerdings flugs auf ihateryanair.org – Für .org-Domains gelten weniger strenge Regeln.