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Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat heute die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flug- und Luftsicherheit sowie das Flugverkehrsmanagement. Sie treten am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Schweiz hat sich am Mittwoch (29. November) bereit erklärt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die wichtigsten Bestimmungen zielen darauf ab, das EU-Recht, das für die Schweiz vom Zeitpunkt der Übernahme an anwendbar ist, mit den Regelungen des Chicago-Übereinkommens zu harmonisieren. Laut diesen Regelungen sind die nationalen Behörden befugt, Flüge im gewerblichen Luftverkehr mit einmotorigen Turbinenflugzeugen während der Nacht oder bei Instrumentenflugbedingungen zu genehmigen. Andererseits werden neue Anforderungen an Ausbildungsprogramme für Gefahrguttransporte eingeführt. Ebenfalls neue Anforderungen gelten für Anbieter von meteorologischen Daten, namentlich in Bezug auf die Ausbildung des IT-Personals.