Letzte Aktualisierung: um 15:20 Uhr

Gerichtsentscheid

Flughafen Wien darf keine dritte Piste bauen

Seit Jahren kämpft der Flughafen Wien für eine dritte Piste. Damit will er das erwartete Wachstum bewältigen. Doch nun hat ein Gericht dem Airport eine Absage erteilt - aus Umweltschutzgründen.

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Seit zehn Jahren kämpft der Flughafen Wien für eine dritte Piste. «Die langfristig zu erwartende Entwicklung im internationalen Flugverkehr ist über das jetzige System mit zwei sich kreuzenden Pisten nicht zu bewältigen», begründet er seinen Wunsch für den Ausbau der Infrastruktur. Die beiden heutigen Start- und Landebahnen seien aus Kapazitätssicht eben nicht wirklich zwei Bahnen, sondern nur 1,6. Denn gebraucht werden können sie wegen dem Schnittpunkt in der Verlängerung nur abwechslungsweise.

Darum möchte das Management eine neue Piste 11R/29L bauen. Sie würde 2.400 Meter südlich und parallel zur bestehenden Bahn 11L/29R zuliegen kommen. Die zusätzliche Start- und Landebahn bedeute auch «weniger Verspätungen, weniger Treibstoffverbrauch und Lärm durch Vermeidung von Warteschleifen der Flugzeuge in Stoßzeiten», so der Flughafen Wien.

CO2-Belastung als Killer

Doch gegen die Pläne des Flughafens Wien haben 28 Privatpersonen und Organisationen (darunter auch die Stadt Wien) Einspruch erhoben. Und nun haben sie Recht bekommen. Die dritte Piste kann nicht gebaut werden.

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat standortpolitische und arbeitsmarktpolitische Aspekte, den Bedarf aufgrund der steigenden Flugbewegungen sowie die Frage der Flugsicherheit geprüft. Es kam zu Schluss, dass «das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung» höher zu bewerten sei «als die positiven öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens», so die Argumentation der Richter.

Zu wenig eigene Maßnahmen

Mitberücksichtigt wurden bei der Entscheidung nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die österreichische Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumen und Österreich sich international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet habe. Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern wie etwa die Installation von Solar- bzw. Photovoltaik-Anlagen oder etwa die Umstellung der Wagenflotte auf Elektro-Autos, seien nicht ausreichend.

Der Flughafen Wien nimmt die «Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis», wie er in einer Medienmitteilung erklärte. Man werde gegen das Urteil vorgehen und es an den Verwaltungsgerichtshof weiterziehen. «Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich», kommentiert er weiter.