Letzte Aktualisierung: um 18:19 Uhr

Folge von Flug 4U9525

Behörde überprüft Pilotentests

Die französische Untersuchungsbehörde BEA rekonstruiert nicht nur den Unfallhergang. Sie hinterfragt auch Pilotentest und Cockpitzugang.

Jeden Tag kommen neue Informations-Bruchstücke ans Licht. Und alle bestätigen die These: Der Kopilot von Germanwings-Flug 4U9525 hat den Airbus A320 absichtlich in den französischen Alpen zerschellen lassen. Am Montagnachmittag (30. März) wurde bekannt, dass sich der 27-Jährige vor Abschluss seiner Ausbildung in Behandlung befand, weil er selbstmordgefährdet war. Doch diese Suizidalität habe man ihm als geheilt attestiert.

Die Absichten, welche der Kopilot hegte, sind noch nicht offiziell bekannt. Doch schon jetzt ist klar: Nach Flug 4U9525 bleibt in der Luftfahrt nichts, wie es einmal war. Das französische Bureau d’Enquêtes et d’Analyses pour la sécurité de l’aviation civile BEA führt derzeit als leitende Behörde seine Untersuchung zum Absturz des Airbus A320 von Germanwings in den französischen Alpen fort. Doch es macht sich auch Gedanken, wie ein weiterer solcher Fall verhindert werden kann.

Erkennen von psychologischen Besonderheiten

Man konzentriere sich derzeit auf die Identifikation von «Schwachstellen, die möglicherweise zu dieser Katastrophe oder ähnlichen Ereignissen geführt haben», teilt es in einer Medienmitteilung mit. Dabei will das BEA insbesondere «die Logik der Verriegelungssysteme von Cockpittüren und die zugehörigen Verfahren für den Zu – und Ausgang» näher auf ihre Wirksamkeit untersuchen. Der Kopilot des A320 hatte die Tür von innen verschlossen und sein Kollege konnte deshalb nicht mehr zurück ins Cockpit.

Das ist nicht alles. Die französische Behörde nimmt auch die Tests für Piloten unter die Lupe. Man schaue die «Kriterien und Verfahren für das Erkennen von psychologischen Besonderheiten» näher an.

Analyse des Stimmenrekorders

Die klassische Unfalluntersuchung konzentriert sich derweil «auf eine genaue technische Beschreibung des Flugverlaufes», so das BEA. Man stütze sich insbesondere auf die detaillierte Analyse des Stimmenrekorders (CVR) wie auch auf weitere mögliche Flugdaten.